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   BVerwG, 26.10.1979 - IV C 21.76   

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https://dejure.org/1979,1188
BVerwG, 26.10.1979 - IV C 21.76 (https://dejure.org/1979,1188)
BVerwG, Entscheidung vom 26.10.1979 - IV C 21.76 (https://dejure.org/1979,1188)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Oktober 1979 - IV C 21.76 (https://dejure.org/1979,1188)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ersatzlandbeschaffungspflicht des Eigentümers bzw. Erwerbers und Subsidiärs der Gemeinde - Räumliche Grenzen für die Verpflichtung zur Ersatzlandbeschaffung - Preisteilung des Eigentümers bzw. Erwerbers und der Gemeinde in einem Bescheid - Kündigung der Pacht von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 59, 56
  • BVerwGE Bd.59, 56
  • ZfBR 1980, 46
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 26.11.1969 - V C 68.67

    Ersatzlandanspruch des Zwischenpächters eines Kleingartens - Klagebefugnis des

    Auszug aus BVerwG, 26.10.1979 - 4 C 21.76
    Die Auffassung in BVerwGE 34, 207 [212], daß in Berlin die Verwaltungsbezirke als Gemeinden in diesem Sinne zu gelten haben, wird aufgegeben.

    Der Beklagte ist dem in allen Punkten insbesondere unter Hinweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. November 1969 - BVerwG V C 68.67 - (BVerwGE 34, 207 ff.) entgegengetreten; die Beigeladene hat sich dem angeschlossen.

    Entgegen dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. November 1969 (a.a.O.) seien die Verwaltungsbezirke Berlins keine Gemeinden, sondern Selbstverwaltungseinheiten ohne Rechtspersönlichkeit; staatliche und gemeindliche Tätigkeit würden in Berlin nicht getrennt.

    Mit der vom Berufungsgericht wegen Abweichung von dem erwähnten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. November 1969 (a.a.O.) zugelassenen Revision rügt der Beklagte Verletzung materiellen Rechts.

    Für seine Rechtsauffassung konnte sich der Beklagte insoweit nicht auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. November 1969 - BVerwG V C 68.67 - (BVerwGE 34, 207 ff.) berufen; denn dieses Urteil befaßt sich nicht mit der Ersatzlandverpflichtung des Eigentümers und deren räumlicher Beschränkung (s. insbesondere a.a.O. S. 212).

    Der seinerzeit für Kleingartensachen zuständige 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat in seinem erwähnten Urteil vom 26. November 1969 (a.a.O.), ohne daß es die dort getroffene Entscheidung trug, zwar ausgesprochen, daß in Berlin die Verwaltungsbezirke "im Sinne der Kündigungsschutzverordnung als Gemeinden zu gelten haben".

  • BVerfG, 12.06.1979 - 1 BvL 19/76

    Kleingarten

    Auszug aus BVerwG, 26.10.1979 - 4 C 21.76
    Nach Schluß der mündlichen Verhandlung ist der Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juni 1979 - 1 BvL 19/76 - bekanntgeworden, der bei dieser Revisionsentscheidung noch nicht hat berücksichtigt werden können.

    Der Senat hält § 3 Abs. 2 Satz 3 KSchVO auch heute noch für gültig; allerdings muß die Vorschrift heute - verfassungskonform (vgl. hierzu den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juni 1979 - 1 BvL 19/76 - Beschlußabdruck S. 52 ff.) - dahin verstanden werden, daß damit nur der Erlaß eines feststellenden Verwaltungsakts gemeint sein kann, in dem keinerlei Ermessen oder Beurteilungsspielraum angelegt ist.

  • OVG Berlin, 27.11.1987 - 2 B 106.85
    Die Berliner Bezirke sind keine Gemeinden im Sinne dieser Vorschrift, sondern nichtrechtsfähige Verwaltungseinheiten Berlins (§ 2 Abs. 1 des Bezirksverwaltungsgesetzes in der Fassung vom 5. Juli 1971, GVBl. S. 1170) ohne Satzungsgewalt, Besteuerungsrecht oder Finanzhoheit (vgl. Sendler, JR 1985, 441, 444; für das Kleingartenrecht vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 1979, BVErwGE 59, 56, 59 f.).
  • VG Potsdam, 17.11.1994 - 1 L 956/94

    Heilung des Mangels nicht nachgewiesener Prozessvollmacht im Revisionsverfahren;

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